AGB
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die über die Website www.american-dream-cycles.de zwischen der American Dream Cycles GmbH, Hansestr. 15, 48165 Münster, Deutschland (nachfolgend „wir“ oder „uns“) und unseren Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Sie“) geschlossen werden.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
2. Vertragspartner
2.1 Der Kaufvertrag kommt zustande mit der American Dream Cycles GmbH.
2.2 Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer (+49) 157 51304996 sowie per E-Mail unter info@american-dream-cycles.de.
3. Angebot und Vertragsschluss
3.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Irrtümer bleiben vorbehalten.
3.2 Durch Anklicken des Buttons „Kaufen“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.
4. Preise und Versandkosten
4.1 Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.
4.2 Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnen wir für die Lieferung Versandkosten. Die Versandkosten werden Ihnen auf den Produktseiten, im Warenkorbsystem und auf der Bestellseite nochmals deutlich mitgeteilt.
5. Lieferung
5.1 Die Lieferung erfolgt nur innerhalb Deutschlands.
5.2 Die Lieferzeit beträgt, sofern nicht anders angegeben, ca. 3-5 Werktage.
5.3 Sollten nicht alle bestellten Produkte vorrätig sein, sind wir zu Teillieferungen auf unsere Kosten berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist.
6. Zahlung
6.1 Die Zahlung erfolgt wahlweise per Vorkasse, PayPal oder Kreditkarte.
6.2 Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist binnen 7 Tagen auf unser Konto zu überweisen.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware unser Eigentum.
8. Widerrufsrecht
8.1 Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.
8.2 Das Widerrufsrecht gilt nicht für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
9. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
10. Haftung
10.1 Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
10.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
11. Streitbeilegung
11.1 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
11.2 Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand: 12.09.2024
American Dream Cycles GmbH
Teilnahmebedingungen und Verfahrensordnung
Verlosung eines Harley-Davidson® Performance Custombikes
Für 1,00€ in Worten „Ein Euro“
⸻
Dokumentenkennung: ADC-TB-2026-001
Version: 1.0
Gültigkeitszeitraum: 19.06.2026 bis 12.07.2026
Veranstalter:
American Dream Cycles GmbH
Südring 11a
59368 Werne
Geschäftsführer: Daniel Zürker
⸻
Präambel
Die American Dream Cycles GmbH entwickelt und realisiert hochwertige, individuell aufgebaute Harley-Davidson® Custombikes. Jedes Fahrzeug entsteht mit dem Anspruch, handwerkliche Qualität, technische Funktionalität sowie individuelles Design miteinander zu verbinden und stellt das Ergebnis umfangreicher Entwicklungs-, Fertigungs- und Montagearbeiten dar.
Zur Präsentation ihrer Leistungen sowie zur Förderung ihrer Markenbekanntheit veranstaltet die American Dream Cycles GmbH im Zeitraum vom 19. Juni 2026 bis einschließlich 12. Juli 2026 eine öffentlich ausgeschriebene Verlosungsaktion.
Gegenstand dieser Aktion ist die Ermittlung eines Gewinners, welcher das Recht erhält, das im Rahmen der Aktion präsentierte Harley-Davidson® Performance Custombike nach Maßgabe der nachfolgenden Teilnahmebedingungen zu einem symbolischen Kaufpreis von 1,00 Euro zu erwerben.
Die Durchführung der Aktion erfolgt nach den Grundsätzen der Transparenz, Gleichbehandlung und Nachvollziehbarkeit. Sämtliche Teilnehmer sollen unabhängig von der Art ihrer Teilnahme die gleichen Gewinnchancen besitzen.
Diese Teilnahmebedingungen regeln sämtliche organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Verlosungsaktion einschließlich der Teilnahme, der Gewinnermittlung, der Gewinnannahme, der anschließenden Vertragsabwicklung sowie der Übergabe des Gewinnfahrzeuges.
Mit der Teilnahme erkennt jeder Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen als verbindlich an.
⸻
§ 1 Veranstalter
(1) Veranstalter der Verlosung ist ausschließlich die
American Dream Cycles GmbH
Südring 11a
59368 Werne
Geschäftsführer: Daniel Zürker
E-Mail: info@american-dream-cycles.de
(2) Die Verlosung wird ausschließlich durch die American Dream Cycles GmbH organisiert und durchgeführt.
(3) Ansprechpartner für sämtliche Fragen im Zusammenhang mit der Verlosungsaktion ist ausschließlich der Veranstalter.
(4) Diese Verlosung steht in keinerlei Verbindung zu Harley-Davidson® oder anderen Unternehmen, soweit dies nicht ausdrücklich angegeben wird.
⸻
§ 2 Gegenstand der Verlosung
(1) Gegenstand der Verlosung ist ein von der American Dream Cycles GmbH individuell aufgebautes Harley-Davidson® Performance Custombike.
(2) Bei dem Gewinnfahrzeug handelt es sich um einen Neuaufbau, welcher insbesondere als Showbike konzipiert wurde und sich sowohl hinsichtlich seiner technischen Ausführung als auch seiner optischen Gestaltung erheblich von serienmäßig produzierten Fahrzeugen unterscheiden kann.
(3) Das Gewinnfahrzeug stellt eine Einzelanfertigung dar. Sämtliche Umbauten, Sonderanfertigungen, Lackierungen sowie verbauten Komponenten wurden individuell ausgewählt und aufeinander abgestimmt.
(4) Abbildungen des Gewinnfahrzeuges dienen der Veranschaulichung der Verlosungsaktion. Maßgeblich ist ausschließlich das tatsächlich übergebene Fahrzeug.
⸻
§ 3 Teilnahmezeitraum
(1) Die Teilnahme beginnt am
19. Juni 2026
und endet am
12. Juli 2026
mit dem offiziellen Ende der Verlosungsaktion.
(2) Nach Ablauf des Teilnahmezeitraums eingehende Teilnahmen können nicht mehr berücksichtigt werden.
(3) Maßgeblich ist ausschließlich der vom Veranstalter dokumentierte Zeitpunkt der wirksamen Teilnahme.
⸻
§ 4 Teilnahmeberechtigung
(1) Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und unbeschränkt geschäftsfähig sind.
(2) Jeder Teilnehmer darf ausschließlich im eigenen Namen teilnehmen.
(3) Eine Teilnahme im Namen Dritter ist ausgeschlossen.
(4) Mitarbeiter der American Dream Cycles GmbH sowie deren Angehörige können von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
(5) Der Veranstalter ist berechtigt, geeignete Nachweise über die Teilnahmeberechtigung zu verlangen.
⸻
§ 5 Teilnahme
(1) Die Teilnahme erfolgt während des Teilnahmezeitraums durch eine vollständig abgeschlossene Bestellung im Onlineshop der American Dream Cycles GmbH.
Jede ordnungsgemäß abgeschlossene Bestellung berechtigt zur Teilnahme an der Verlosung.
(2) Des Weiteren besteht die Möglichkeit einer Teilnahme durch persönliche Abgabe eines vollständig ausgefüllten Teilnahmeformulars während der vom Veranstalter bekanntgegebenen Veranstaltungszeiten auf der Bike Week Willingen 2026.
(3) Beide Teilnahmewege sind hinsichtlich der Gewinnchance vollständig gleichwertig.
(4) Eine Barauszahlung oder ein Anspruch auf Ersatz einer Teilnahme besteht nicht.
(5) Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnahmen auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen.
(6) Mehrfachregistrierungen unter Verwendung verschiedener Identitäten, falscher Angaben oder technischer Manipulationen sind unzulässig.
⸻
§ 6 Ausschluss von Teilnehmern
(1) Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer von der Verlosung auszuschließen, sofern tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen wurde.
(2) Ein Ausschluss kommt insbesondere in Betracht bei
a) falschen Angaben,
b) Mehrfachanmeldungen unter verschiedenen Identitäten,
c) Verwendung automatisierter Systeme,
d) Manipulationsversuchen,
e) missbräuchlicher Einflussnahme auf den Ablauf der Verlosung,
f) sonstigem treuwidrigem Verhalten.
(3) Im Falle eines berechtigten Ausschlusses verfällt ein bereits entstandener Gewinnanspruch.
⸻
§ 7 Gewinnermittlung
(1) Die Ermittlung des Gewinners erfolgt ausschließlich durch eine öffentliche Auslosung.
(2) Die Auslosung findet am
12. Juli 2026
im Rahmen der Bike Week Willingen statt.
(3) Die Gewinnermittlung erfolgt nach dem Zufallsprinzip.
(4) Der Veranstalter dokumentiert den Ablauf der Auslosung in geeigneter Weise.
(5) Der Rechtsweg hinsichtlich der Gewinnermittlung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
⸻
§ 8 Gewinnbenachrichtigung
(1) Der Gewinner wird nach der Auslosung unmittelbar bekannt gegeben oder, sofern erforderlich, über die bei der Teilnahme angegebenen Kontaktdaten informiert.
(2) Der Gewinner ist verpflichtet, sich innerhalb einer angemessenen Frist beim Veranstalter zu melden und die für die Gewinnabwicklung erforderlichen Angaben zu machen.
(3) Erfolgt innerhalb der gesetzten Frist keine Rückmeldung oder können die erforderlichen Voraussetzungen für die Gewinnabwicklung nicht erfüllt werden, ist der Veranstalter berechtigt, einen Ersatzgewinner nach denselben Grundsätzen zu ermitteln.
⸻
§ 9 Gewinn
(1) Der Gewinn besteht ausschließlich in dem Recht, das Gewinnfahrzeug nach Abschluss der Verlosung zu einem symbolischen Kaufpreis von 1,00 Euro zu erwerben.
(2) Ein Anspruch auf Auszahlung des Fahrzeugwertes, auf einen Geldersatz oder auf den Austausch gegen einen anderen Gewinn besteht nicht.
(3) Der Gewinn ist grundsätzlich nicht auf Dritte übertragbar.
(4) Sämtliche mit der späteren Nutzung des Fahrzeugs verbundenen Kosten, insbesondere für Zulassung, Versicherung, Wartung, Betrieb, Kraftstoff, Steuern und sonstige laufende Aufwendungen, trägt ausschließlich der Gewinner.
(5) Mit Annahme des Gewinns erkennt der Gewinner an, dass es sich um ein individuell aufgebautes Custombike handelt, dessen Eigenschaften und Charakter bewusst von einem serienmäßig produzierten Motorrad abweichen können.
§ 10 Besondere Eigenschaften des Gewinnfahrzeuges
(1) Das Gewinnfahrzeug ist ein von der American Dream Cycles GmbH individuell entwickeltes und aufgebautes Harley-Davidson® Performance Custombike. Es handelt sich um ein hochwertiges Einzelstück, dessen Konzeption und Ausführung sowohl funktionalen als auch gestalterischen Gesichtspunkten folgt.
(2) Das Gewinnfahrzeug wurde als Showbike aufgebaut und dient neben seiner bestimmungsgemäßen Nutzung als Motorrad insbesondere der Präsentation handwerklicher und technischer Leistungen der American Dream Cycles GmbH. Der Gewinner erkennt an, dass der Charakter eines Showbikes von dem eines serienmäßig produzierten Fahrzeugs abweichen kann.
(3) Aufgrund der individuellen Bauweise können insbesondere Fahrverhalten, Sitzposition, Ergonomie, Motorcharakteristik, Geräuschentwicklung, Wartungsaufwand sowie Ersatzteilversorgung von vergleichbaren Serienfahrzeugen abweichen. Diese Eigenschaften stellen keinen Mangel dar, sondern entsprechen dem vereinbarten Charakter eines individuell aufgebauten Custombikes.
(4) Sämtliche öffentlich gezeigten Fotografien, Videos oder Werbematerialien dienen der Darstellung des tatsächlich verlosten Fahrzeugs. Geringfügige Änderungen, die sich aus Fertigstellung, Transport oder technischen Erfordernissen ergeben, bleiben vorbehalten, sofern sie den Gesamtcharakter des Gewinnfahrzeuges nicht wesentlich verändern.
⸻
§ 11 Gewinnannahme
(1) Nach der öffentlichen Gewinnermittlung wird der Gewinner aufgefordert, den Gewinn innerhalb einer vom Veranstalter mitgeteilten angemessenen Frist anzunehmen.
(2) Die Gewinnannahme erfolgt durch eine eindeutige Erklärung gegenüber dem Veranstalter.
(3) Der Veranstalter ist berechtigt, vor der Gewinnabwicklung die Identität des Gewinners anhand geeigneter Ausweisdokumente zu überprüfen.
(4) Unterbleibt die Gewinnannahme innerhalb der gesetzten Frist oder verweigert der Gewinner die erforderliche Mitwirkung, kann der Veranstalter den Gewinn verfallen lassen und einen Ersatzgewinner nach denselben Grundsätzen ermitteln.
⸻
§ 12 Kaufvertrag und Eigentumsübertragung
(1) Der Gewinn besteht ausschließlich in dem Recht des Gewinners, das Gewinnfahrzeug für einen symbolischen Kaufpreis von 1,00 Euro zu erwerben.
(2) Die Eigentumsübertragung erfolgt ausschließlich durch Abschluss eines gesonderten schriftlichen Kaufvertrages zwischen der American Dream Cycles GmbH und dem Gewinner.
(3) Der Kaufvertrag regelt insbesondere den Kaufpreis, den Eigentumsübergang, die Fahrzeugübergabe, den Gefahrübergang sowie die Übergabe der Fahrzeugunterlagen.
(4) Vor Abschluss des Kaufvertrages erhält der Gewinner Gelegenheit, das Gewinnfahrzeug zu besichtigen und sich über dessen individuelle Eigenschaften zu informieren.
(5) Mit Abschluss des Kaufvertrages bestätigt der Gewinner, dass ihm bekannt ist, ein individuell aufgebautes Custombike zu erwerben, dessen Eigenschaften und Charakter nicht mit denen eines serienmäßig produzierten Motorrades gleichzusetzen sind.
⸻
§ 13 Übergabe des Gewinnfahrzeuges
(1) Die Übergabe des Gewinnfahrzeuges erfolgt nicht unmittelbar im Anschluss an die Auslosung, sondern zu einem späteren, zwischen den Vertragsparteien abgestimmten Termin.
(2) Übergabeort ist grundsätzlich der Geschäftssitz der American Dream Cycles GmbH in Werne, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wird.
(3) Mit Übergabe des Fahrzeugs erhält der Gewinner – soweit vorhanden – insbesondere folgende Unterlagen:
* Fahrzeugschlüssel,
* Zulassungsbescheinigung Teil I,
* Zulassungsbescheinigung Teil II,
* vorhandene Gutachten,
* Prüfberichte,
* Dokumentationen über durchgeführte Umbauten,
* weitere zum Fahrzeug gehörende Unterlagen.
(4) Über die Übergabe wird ein schriftliches Übergabeprotokoll erstellt und von beiden Parteien unterzeichnet.
⸻
§ 14 Zulassung und Betrieb
(1) Die straßenverkehrsrechtliche Zulassung des Gewinnfahrzeuges sowie sämtliche hierfür erforderlichen Maßnahmen obliegen ausschließlich dem Gewinner.
(2) Mit Übergabe des Gewinnfahrzeuges gehen sämtliche laufenden Kosten auf den Gewinner über. Hierzu gehören insbesondere Versicherungsbeiträge, Kraftfahrzeugsteuer, Kraftstoffkosten, Wartungs- und Reparaturkosten sowie sonstige Aufwendungen im Zusammenhang mit Besitz und Betrieb des Fahrzeugs.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für individuelle Zulassungsvoraussetzungen oder behördliche Anforderungen, soweit gesetzlich nichts Abweichendes gilt.
Auch StVo relevanten Themen im Bezug auf das Fahrzeug sind schlussendlich Sache des Gewinners .
⸻
§ 15 Haftung
(1) Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die gesetzlichen Rechte bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben unberührt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, soweit gesetzlich vertretbar .
⸻
§ 16 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten der Teilnehmer werden ausschließlich verarbeitet, soweit dies zur Durchführung der Verlosung, der Gewinnermittlung, der Kontaktaufnahme sowie der anschließenden Vertragsabwicklung erforderlich ist.
(2) Die Verarbeitung erfolgt unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
(3) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten können den gesonderten Datenschutzinformationen des Veranstalters entnommen werden.
⸻
§ 17 Bild-, Video- und Presseaufnahmen
(1) Im Zusammenhang mit der Durchführung der Verlosung sowie der Übergabe des Gewinnfahrzeuges können Foto-, Film- und Tonaufnahmen gefertigt werden.
(2) Der Veranstalter beabsichtigt, über die Verlosung und deren Gewinner im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit zu berichten.
(3) Soweit hierbei personenbezogene Daten oder Aufnahmen veröffentlicht werden sollen, erfolgt dies auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen sowie – soweit erforderlich – einer gesonderten Einwilligung des Gewinners.
⸻
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(3) An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Textform.
(5) Diese Teilnahmebedingungen treten mit Beginn des Teilnahmezeitraums in Kraft und gelten bis zum vollständigen Abschluss der Gewinnabwicklung.
Stand 18.06.2026